Umwelt

Durch eine Neueinstufung einer chemischen Substanz, die in unserem Hause zum Einsatz kommt, unterliegt dieser Betriebsbereich der Störfall-Verordnung (12. Verordnung zur Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes).

 

Der Gesetzgeber hat mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Störfallverordnung (12. BImSchV) ein Regelwerk geschaffen, das die Industrie zum sicheren Arbeiten verpflichtet. Die Störfallverordnung enthält neben Regelungen zur Verhinderung bzw. Begrenzung von Störfällen und zur Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen auch die Verpflichtung zur geeigneten Information der Öffentlichkeit.

 

Trotz aller technischen und organisatorischen Vorkehrungen können Störungen oder Störfälle nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Zur Sicherheit unserer Nachbarn und zur Minimierung der Auswirkungen solch möglicher Ereignisse auf die Umwelt, bestehen innerbetriebliche und öffentliche Gefahrenabwehrpläne.

 

 

Infobroschüre Anke

Information nach § 8
der Störfallverordnung .
Hier runterladen.
Informationsbroschuere_Anke.pdf

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